Die Einstweilige Verfügungen, die der noch-AStA-Vorsitzende Rainer Matheisen (LHG) gegen den MSB erwirken ließ, ist vor Gericht gekippt. Die Finanzprüfung der Bücher des AStA hat zwar ergeben, dass sich der Jahresverlust “nur” auf über 9000 € beläuft, die geplanten Ausgaben, die glücklicherweise nicht realisiert wurden, sich jedoch eben auf jene 70.000 € belaufen hätten. Zum Zeitpunkt der aufgestellten Behauptung existierte dieser Bericht noch nicht.
Das Gericht befasste sich mit diesen Sachverhalten jedoch gar nicht, sondern wies zurück, dass die Personen, gegen die die Einstweilige Verfügung erlassen wurde, verantwortlich für diese seien.
Wir können uns freuen. Der Schaden für die Verfasste Studierendenschaft lässt sich aber leider nicht mehr rückgängig machen.
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