Die Entscheidung

Am 9. Oktober verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Sammelklage NRW gegen Studiengebühren in zweiter Instanz. Insgesamt 14.000 StudentInnen berufen sich auf den UN-Pakt über soziale, kulturelle und wirtschaftliche Rechte (auch bekannt als der UN-Sozialpakt). Dieser besagt, dass Hochschulbildung unentgeltlich sein muss. Seit dem 3. Januar 1976 hat der Pakt den Rang eines Bundesgesetzes, und da dieses bekanntermaßen Landesrecht bricht, hat die Bundesrepublik mit der Einführung allgemeiner Studiengebühren durch die Länder gegen den Pakt verstoßen. Studiengebühren sind somit völkerrechts- und verfassungswidrig.

Genau steht in Artikel 13 des UN-Sozialpaktes folgender Wortlaut:

1.) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an [...]
2.) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts
c) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss.

Am Dienstag, den 9. Oktober 2007 muss nun das OVG Münster diese eigentlich offensichtliche Entscheidung treffen - bleiben Studiengebühren bestehen oder sind sie verfassungswidrig und daher sofort wieder abzuschaffen?

Diese Entscheidung ist willkommener Anlass, das Menschenrecht auf Bildung noch ein weiteres Mal einzufordern. Daher haben einige Münsteraner StudentInnen eine Demo auf die Beine gestellt. Diese beginnt am 9. Oktober um 10.30 am Hbf Münster.

Kommt zahlreich!! :)

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