Pressemitteilung
Ohne rechtliche Grundlage verlangt das Studentenwerk zurzeit von allen MieterInnen der StudentInnenwohnheime eine amtliche Meldebestätigung. Bei Nichtbefolgen wird mit Kündigung gedroht. Dabei spielt das Studentenwerk bewusst mit der Angst seiner MieterInnen, die sich oftmals eine Wohnung auf dem freien Markt nicht leisten können.
Am 25.04.2008 läuft die Frist für die BewohnerInnen der Wohnheime ab: Wer sich bis dahin nicht zur Vorlage seiner Meldebestätigung durchgerungen hat, muss mit Kündigung zum nächstmöglichen Termin rechnen. In jedem Fall besteht bei Nichtbefolgung für die MieterInnen keine Chance mehr auf eine Verlängerung des Mietvertrages. Darüber hinaus droht das Studentenwerk, die Daten all derer BewohnerInnen, die der Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, an das Einwohnermeldeamt weiterzugeben.
Studentenwerk als neue Vollzugsbehörde der Einwohnermeldeämter?
Das Studentenwerk ist weder vertraglich noch gesetzlich dazu berechtigt einen derartigen Nachweis von seinen MieterInnen einzufordern. Auch hat das Studentenwerk gegenüber dem Einwohnermeldeamt nicht die Pflicht stellvertretend die Einhaltung der Meldepflicht zu überwachen. Das Studentenwerk muss lediglich auf explizite Anfrage des Einwohnermeldeamtes mitteilen, wer MieterIn ist (§20 Satz 2, Meldegesetz NRW). Eine andere Begründung als die allgemeine Meldepflicht nennt das Studentenwerk in seinem Anschreiben nicht. Gegenüber den betroffenen MieterInnen schwingt sich das Studentenwerk damit zur Vollzugsbehörde des Einwohnermeldeamtes hinauf.
Steffen Arns, Jurastudent/MSB: „Was das Studentenwerk da von den MieterInnen verlangt, ist so, als wolle jemand Ihre Steuererklärung sehen, um einfach mal zu schauen, ob Sie die auch ordentlich gemacht haben.“
Kündigungsdrohung: Bedürftige Studierende besonders betroffen
Für die MieterInnen ist die Kündigungsdrohung beängstigend genug, denn sie haben praktisch keinerlei Kündigungsschutz: Die Bestimmungen des Mieterschutzes finden gegenüber dem Studentenwerk überwiegend keine Anwendung. Dabei besteht der Anstaltszweck der Studentenwerke gerade darin, den Studierenden eine soziale und wirtschaftliche Förderung zukommen zu lassen. Dies spiegelt sich auch in den Vergabekriterien der Wohnheimplätze wider: Behinderungen, Kinder, weite Anfahrtswege, Studienanfang und ähnliches werden berücksichtigt. Das Studentenwerk droht also auch MieterInnen, die es selbst als besonders bedürftig einstuft, damit, den gemieteten Wohnraum wieder zu entziehen. Von dieser Aufforderung sind nicht nur die studentischen MieterInnen, sondern auch die dort wohnenden Angestellten des Studentenwerks betroffen.
Studierende fordern: Nachweispflicht und Drohung müssen zurückgenommen werden!
Die Hochschulgruppe MSB Spartakus fordert das Studentenwerk auf, die widerrechtliche Forderung umgehend zurückzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Androhung einer Kündigung zum nächstmöglichen Termin beziehungsweise die Nichtverlängerung des Mietvertrages als Konsequenz für fehlende Nachweise.
Aletta Beck, MSB: „Mit dem Datenschutz ist es an der Uni nicht weit her. Jetzt müssen die Studierenden auch noch unter dem verantwortungslosen Umgang des Studentenwerks mit ihren Daten leiden. Alle BewohnerInnen der StudentenInnenwohnheime werden unter Generalverdacht gestellt und wahllos mit Kundigüng und Datenweitergabe an das Einwohnermeldeamt erpresst.“
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